Wer dachte, die Schuldbefreiung in Deutschland sei etwas Modernes, irrt sich gewaltig.
Eines der ältesten Gesetzeswerke der Menschheit ist der Codex Hammurapi aus Babylon. Er ist eine Sammlung von Rechtssprüchen aus dem 18. Jahrhundert vor Christus. Er besteht aus einer Sammlung von Stelen (=Steinsäulen) und Tontafelabschriften. Der Text ist in Keilschrift verfasst.
In Paragraf 117 ist zu lesen, dass wenn ein Mann eine Schuldverpflichtung erfasst hat und er deshalb seine Frau, seinen Sohn oder seine Tochter in Schuldknechtschaft gegeben hat, diese drei Jahre im Haus des Schuldherrn arbeiten sollen. Im vierten Jahr soll dann wieder ihre Freilassung bewirkt werden.
Man konnte sich also von seinen Schulden befreien, wenn man Mitglieder seines eigenen Haushalts drei Jahre lang im Haushalt des Gläubigers arbeiten ließ. Das ging sogar mit der eigenen Ehefrau!
In der Insolvenzordnung war ursprünglich im Jahr 1999 ein Zeitraum von sieben Jahren bis zur Schuldbefreiung festgelegt. Später wurde es dann auf sechs und im Jahr 2021 auf schließlich drei Jahre verkürzt. Was bei uns heute gilt, gab es also schon vor fast 4000 Jahren.
Advosolve Fachanwaltskanzlei, 12.09.2022
Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg