Faszinierender Gesetzesentwurf beim Insolvenzrecht: weibliche Form
Alle Gesetze in Deutschland verwenden verallgemeinernd grammatisch die maskuline Form (generisches Maskulinum). In Gesetzen heißt es daher stets „der Schuldner“, „der Gläubiger“, „der Erbe“, „der Pfleger“, „der Arbeitnehmer“ usw.
Bei Gesellschaften kommt die weibliche Form schon eher einmal vor, zum Beispiel „die GmbH“, „die Aktiengesellschaft“ etc.
Das Justizministerium hat nun in einem Entwurf für ein Gesetz zum Insolvenzrecht durchweg die Verwendung des generischen Femininums verwendet. Es heißt dort anstatt “der Geschäftsführer“ nun “die Geschäftsführerin“, anstelle “der Verbraucher“ jetzt “die Verbraucherin“ oder „die Schuldnerin“.
Das ist doch mal was!
Das Innenministerium hat diesen Gesetzentwurf bislang jedoch abgelehnt. Man habe Zweifel, ob das verfassungsgemäß sei. Bislang wäre das sprachlich nicht anerkannt. Die Befürchtung ist, dass dieses Gesetz dann möglicherweise nur für Frauen gelte. Die Sache wird noch überprüft und diskutiert.
Es bleibt noch die Frage: was machen wir mit den Diversen? Welche Sprachform müsste dort verwendet werden?