Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts verabschiedet, Karlsruhe, Mannheim
Heute, am 7.12.2020, hat der Bundestag ein bereits einiger Zeit diskutiertes Gesetz verabschiedet. Mit ihm soll es Unternehmen künftig leichter fallen, schon vor einer Insolvenzreife sich zu sanieren und/oder restrukturieren. Auch dieses Gesetz geht auf Vorgaben der EU zurück.
Kernelement ist ein Restrukturierungsplan. Er weist einige Parallelen zu dem bereits jetzt bekannten und möglichen Insolvenzplan auf. Mit dem Restrukturierungsplan können Rechtsverhältnisse anders gestaltet werden. Den Gläubigern kann ein Angebot zur Regulierung der Schulden unterbreitet werden.
Ziel des Gesetzes ist es, schon den Eintritt einer Insolvenzreife an sich zu verhindern. Es gibt Unternehmern sowie Unternehmen dazu Möglichkeiten an die Hand, sich von Verbindlichkeiten zu befreien.
Mit diesem Gesetz soll eine Lücke geschlossen werden, die in anderen Ländern bereits nicht mehr existiert.
Dreh -und Angelpunkt ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Das Gesetz ist nur in dieser Phase anwendbar. Erfahrungsgemäß zeigt sich aber, dass die Geschäftsleitung vieler Unternehmen diese Frage falsch beurteilt. Es wird oftmals schlichtweg zu spät gehandelt. Entscheidend ist, einen sehr genauen Überblick über die finanzielle Situation zu haben. Das erfordert eine gute und aktuelle Buchführung. Schließlich wird auch das entsprechende Bewusstsein für die Problematik und Kenntnis der Rechtslage benötigt. Daran mangelt es ebenfalls oft. Hier wird lieber verdrängt und/oder gehofft, dass die Situation sich wieder verbessert. Dann ist es aber meist zu spät. Insoweit bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang das Gesetz in der Realität genutzt werden kann.