Neue Erkenntnis bei der Insolvenzanfechtung – Der Gläubiger ist nicht allwissend
Bisher war es für den Insolvenzverwalter recht leicht, Gelder von Lieferanten und Geschäftspartnern des insolventen Schuldners zurückzuverlangen. Sei es Zahlungen auf Warenlieferungen oder Raten des Schuldners auf Zahlungsrückstände. Häufig reichte bereits ein vergeblicher Vollstreckungsversuch und/oder schleppende Zahlungen des Schuldners. Damit ist jetzt Schluss. Wie bereits in unserem Blog berichtet, hat der BGH mit Urteil vom […]