Auch Aufsichtsräte haften bei verspäteter Insolvenzantragsstellung!
Die Geschäftsleitung ist für die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags verantwortlich. Wer diese Pflicht missachtet, haftet mit seinem Privatvermögen. Erst kürzlich wurden zwei Aufsichtsräte zur Zahlung von ca. 1,5 Millionen € verurteilt. Das Gericht begründete es damit, die beiden hätten es unterlassen, die Geschäftsleitung zu überwachen und sich im nötigen Umfang zu informieren. Was war passiert? […]