Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll nur noch bei Überschuldung, nicht mehr bei Zahlungsunfähigkeit bis Jahresende 2020 verlängert werden
Bild von S K auf Pixabay Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende Entscheidende Änderung: es darf nur Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Karlsruhe, 3.9.2020 Die Bundesregierung hat beschlossen, die bis zum 30.9.2020 begrenzte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Bislang musste kein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn das Unternehmen insolvenzreif war, dies aber […]